Schulrecht
Ob Einschulung oder Übergang zur weiterbildenden Schule - wir beraten und vertreten Sie und Ihr Kind in allen Fragen zum Schulzugang.
Wir überprüfen die Verfahrensweise der Entscheidungsträger an den rechtlichen Vorgaben. Ein gerichtliches Verfahren leiten wir nur ein, wenn unsere außergerichtlichen Verhandlungen mit dem jeweiligen Bildungsträger ohne Erfolg geblieben sind.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Schulrecht liegen auf folgenden Themen:
Schulrecht ist Landesrecht. Derzeit konzentrieren wir uns auf das Bundesland Sachsen.