Studienplatzklage

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf dem gesonderten Internetportal von Dr. Selbmann, Bergert & Hägele zum Thema Studienplatzklage:

Studienplatz einklagen mit Strategie

Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung können sich einen Studienplatz in ihrem Wunschstudium einklagen. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Studienbewerber, die sich ihren Studienplatz einklagen möchten, sehr erfolgreich auf dem Weg zu einem Studienplatz außerhalb des herkömmlichen Studienplatzvergabeverfahrens. Alle unsere mittlerweile 8 Rechtsanwälte sind mit der Studienplatzklage vertraut. Jedem unserer Anwälte sind bestimmte Studiengänge und Fachsemester zur Bearbeitung zugewiesen. Auf diese Weise gewährleisten wir grundsätzlich einen substanziellen Sachvortrag vor den Verwaltungsgerichten, eine genaue Überprüfung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sowie eine sich gegebenenfalls anschließende Durchführung von Beschwerdeverfahren in der nächsthöheren Instanz.

Wir optimieren Zulassungschancen, indem wir bereits im Vorfeld einer Studienplatzklage aus der Vielzahl der ausbildenden Hochschulen die „erfolgsträchtigsten“ herausfiltern. Hier können Sie auf unsere umfassenden Recherchetätigkeiten sowie unseren Erfahrungsschatz bauen, der hinsichtlich vieler Studiengänge in Hochschulrankings betreffend die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage mündet.

Medizin und Zahnmedizin

Ein Studium der Humanmedizin oder der Zahnmedizin ist und bleibt begehrt. Während früher noch nahezu jeder Kläger des ersten Fachsemesters mit einem Studienplatz im ersten Klageanlauf rechnen konnte, hat sich das Bild seit einigen Jahren merklich gewandelt. Die Zahl der Antragsteller für einen Studienplatz im ersten Fachsemester übersteigt die Zahl der freien Studienplätze deutlich. Gleichwohl bietet die Studienplatzklage in Medizin und Zahnmedizin für viele Studienbewerber die einzige Möglichkeit vor Ablauf der Hochschulstart-Wartezeit einen Studienplatz in ihrem Wunschstudiengang zu erlangen.

Möchte sich ein Studienbewerber einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester einklagen, kann er fast immer mit einem Studienplatz rechnen.

Tiermedizin

Es bilden fünf Hochschulen in Deutschland Veterinärmediziner aus, so dass die Erfolgschancen für Interessenten an einer Studienplatzklage im Studiengang Tiermedizin zum 1. Fachsemester bislang von Semester zu Semester sehr unterschiedlich waren. Weniger unwägbar, da erfolgversprechender, ist die Durchführung von Verfahren in höheren Fachsemestern (i.d.R. drittes oder fünftes Fachsemester) für Bewerber mit anrechenbaren Leistungen aus verwandten Studiengängen oder Studiengängen im Ausland.

Psychologie

Im Unterschied zu den medizinischen Studiengängen konkurrieren weit weniger Antragsteller im Wege der Studienplatzklage im Studiengang Psychologie um freie außerkapazitäre Studienplätze. Auf Grund jahrelanger Erfahrung kennen wir die Hochschulen, an denen eine Studienplatzklage im Studiengang Psychologie Erfolg verspricht. In den vergangenen Jahren konnten sich alle diejenigen erfolgreich einen Studienplatz in Studiengang Psychologie einklagen, die bezüglich Zahl der Studienplatzklageverfahren und Ortsempfehlung unserem Rat gefolgt sind.

Masterstudiengänge

Nicht für jeden Bachelor-Absolventen steht ein Master-Studienplatz zur Verfügung. Grundsätzlich ist eine Studienplatzklage auch in Masterstudiengänge möglich. Neben kapazitären Gesichtspunkten ist aber in der Regel auch die Rechtmäßigkeit des herkömmlichen Auswahlverfahrens zu erörtern.

Sonstige Studiengänge

Eine Studienplatzklage ist grundsätzlich in jeden zulassungsbeschränkten Studiengang möglich. Je weniger Antragsteller, desto eher klappt es erfahrungsgemäß auch mit dem angestrebten Studienplatz.

Für detaillierte Informationen zum Thema Studienplatz einklagen durch Studienplatzklage besuchen Sie bitte unser Themen-Internetportal und laden sich dort unsere kostenfreie Informationsbroschüre herunter. Sie erfahren dort mehr zu den Fristen, Erfolgsaussichten und Kosten einer Studienplatzklage: