Hochschulzulassungsrecht
Die Anwaltskanzlei Dr. Selbmann, Bergert & Hägele berät und vertritt Studienbewerber bundesweit bei allen Streitigkeiten rund um das Problemfeld Zulassung zu Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Die Tätigkeitsfelder von Dr. Selbmann & Bergert im Hochschulzulassungsrecht neben der Studienplatzklage sind:
Bewerbung
- SfH (früher ZVS) - Bewerbungsberatung / "Hochschulstart.de"
- Sonderanträge (Härtefallantrag, Ortsantrag, Nachteilsausgleich)
- Eignungsprüfung
- Zweitstudium
- Hochschulzugangsberechtigung
- Studieren ohne Abitur
Auswahlverfahren der Hochschule
- Prüfung Ablehnungsbescheid
- Übergang Bachelor - Master
- Überschreitung Wartezeit
- Wechsel aus dem Ausland
- Anrechnungsbescheid
- Quereinstieg
Immatrikulation
- Prüfung einer Ablehnung
- Anrechnung von Studienleistungen
Studium
- Zugang zu Lehrveranstaltungen
Exmatrikulation
- Prüfung Exmatrikulationsgrund