Hochschulzulassungsrecht

Die Anwaltskanzlei Dr. Selbmann, Bergert & Hägele berät und vertritt Studienbewerber bundesweit bei allen Streitigkeiten rund um das Problemfeld Zulassung zu Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Die Tätigkeitsfelder von Dr. Selbmann & Bergert im Hochschulzulassungsrecht neben der Studienplatzklage sind:

Bewerbung

  • SfH (früher ZVS) - Bewerbungsberatung / "Hochschulstart.de"
  • Sonderanträge (Härtefallantrag, Ortsantrag, Nachteilsausgleich)
  • Eignungsprüfung 
  • Zweitstudium
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Studieren ohne Abitur

Auswahlverfahren der Hochschule

  • Prüfung Ablehnungsbescheid
  • Übergang Bachelor - Master
  • Überschreitung Wartezeit
  • Wechsel aus dem Ausland
  • Anrechnungsbescheid
  • Quereinstieg

Immatrikulation

  • Prüfung einer Ablehnung
  • Anrechnung von Studienleistungen

Studium

  • Zugang zu Lehrveranstaltungen

Exmatrikulation

  • Prüfung Exmatrikulationsgrund