Rechtsanwalt
Dr. Frank Selbmann
wurde 2002 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist Partner der Kanzlei Dr. Selbmann Bergert & Hägele und seit 2011 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Dr. Selbmann ist auf Hochschulzulassungs- und Prüfungsrecht spezialisiert. Er konzentriert sich auf die Vertretung in bundesweiten Studienplatzklageverfahren im Studiengang Medizin sowie in Bachelor- und Masterstudiengängen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Schulplatzrecht.
Rechtsanwalt Dr. Selbmann ist Mitglied der American Society of International Law, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied des Arbeitskreises Rechtsanwälte gegen Numerus clausus.